Aktuelles/Termine
Gemäss Art. 62 - 64 der kantonalen Notariatsverordnung dürfen die bernischen Gemeinden KEINE Unterschriften beglaubigen.Â
Im Kanton Bern muss die Echtheit einer Unterschrift von Privaten oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original durch eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar beglaubigt werden.Â
Die kantonale Verordnung über die Beglaubigungen von Unterschriften regelt die Beglaubigung der Unterschriften von Behörden und Amtspersonen von Kanton und Gemeinden.Â
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Betreuungsgutscheine
für die familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Bern
Die Betreuungsgutscheine können ab Mitte Januar 2023 für die Periode 1. August 2023 - 31. Juli 2024 beantragt werden.
Nähere Informationen können dem Flyer für Eltern oder auf der Homepage der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern entnommen werden.
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Hilfe für Flüchtende
Viele Menschen aus der Ukraine sind auf der Flucht und benötigen Hilfe. Der Kanton Bern hat für die Koordination von Hilfsangeboten folgende Website eingerichtet:Â
https://www.asyl.sites.be.ch/de/start/integration/koordination-ukraine-hilfe.html
Auch die Flüchtlingshilfe stellt Informationen bereit und koordiniert Hilfsangebote:
https://www.fluechtlingshilfe.ch/aktiv-werden/fuer-ukrainische-gefluechtete/gastfamilien-fuer-ukrainische-gefluechtete/meldung-wohnraumangebot
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Fragen zum Aufenthalt von Flüchtenden
Für Menschen aus der Ukraine hat der Bundesrat den Schutzstatus S aktiviert. Damit gilt ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz für ein Jahr (Verlängerung möglich). Der Status S ermöglicht auch den Familiennachzug und entspricht weitgehend der EU-Lösung. Der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Schule ist gewährleistet. Zudem dürfen Personen mit dem Schutzstatus S bewilligungsfrei reisen.Â
Jede schutzsuchende Person meldet sich idealerweise direkt in einem der Bundesasylzentren BAZ. Dort wird jedes Gesuch individuell geprüft. Diese Überprüfung dauert max. 1-3 Tage. Danach wird die Person einem Kanton zugewiesen. Und dieser entscheidet, ob er sie selbst unterbringt oder – in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH – eine Unterbringung bei Privaten organisiert.
Weitere Informationen:
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/aktuell/ukraine-krieg.html
Falls es in Walliswil bei Wangen Personen gibt, welche Ukrainisch sprechen und die Gemeindebehörden bei Übersetzungen mit Flüchtlingen unterstützen können, danken wir für eine Mitteilung an die Gemeindeverwaltung (Tel. 032 631 18 24).
Damit die Gemeinde einen Überblick über die Situation in Walliswil bei Wangen hat, danken wir allen Privatpersonen, welche Flüchtlinge bei sich aufgenommen haben, für eine Mitteilung an die Gemeindeverwaltung.
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Für den Fall, dass die Gemeinde Walliswil bei Wangen von einer Katastrophe oder Notlage betroffen ist, erhalten Sie am Notfalltreffpunkt wichtige Informationen zur Situation vor Ort. Benötigen Sie Hilfe oder können Sie selbst Hilfe anbieten, so dient der Notfalltreffpunkt als Drehscheibe.
Bei Katastrophen und Notlagen, wie beispielsweise einem Erdbeben, einem schweren Unwetter oder einem länger dauernden Stromausfall, ist es möglich, dass die Telekommunikationsinfrastruktur (Festnetztelefon, Mobilnetz, Internet etc.) ausfällt. Um die Kommunikation zur Bevölkerung aufrecht zu halten, ist im Kanton Bern ein flächendeckendes Netz an Notfalltreffpunkten (NTP) vorhanden. Der Bevölkerung soll an diesen Orten Informationen und Hilfe angeboten werden.
Notfalltreffpunkte sind nicht zu verwechseln mit öffentlichen Schutzräumen, wo die Menschen Zuflucht finden und sie werden auch nicht bei jedem grösseren Ereignisfall in Betrieb genommen. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein. Die Behörden kommunizieren den Betrieb von Notfalltreffpunkten immer über Radio und Alertswiss. Es ist beispielsweise möglich, dass es bei gewissen Ereignissen nicht ratsam ist, sich im Freien aufzuhalten, was zum Aufsuchen eines Notfalltreffpunktes notwendig ist.
Gemeinsamer Notfalltreffpunkt in Wangen an der Aare
Die Gemeindeverwaltungen der Gemeinden Wangen a.A., Wangenried und Walliswil bei Wangen betreiben bei Bedarf den Notfalltreffpunkt an folgendem Standort:
Salzhaus, Weihergasse 10, 3380 Wangen an der Aare
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Einwohnergemeinde Walliswil bei Wangen
Gemeinderat
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