Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 3 des Organisationsreglements vom 2. Dezember 2019 und Art. 21 ff des Reglements ĂĽber die Urnenwahlen vom 3. September 2001 infolge Ablauf der Amtszeit die Wahlen wie folgt angesetzt:
Wahl an der Gemeindeversammlung
Montag, 24. November 2025
Urnenwahlen (Majorzwahlen)
Sonntag, 30. November 2025
- Präsidentin oder Präsident der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates in einer Person
- vier weiteren Mitglieder des Gemeinderates
Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in der Gemeinde Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
Leere Formulare für die Kandidatennomination können auf der Gemeindeverwaltung oder auf der Gemeindewebsite bezogen werden.
Übersteigt die Anzahl der vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen die Zahl der zu besetzende Sitze nicht, erklärt der Gemeinderat diese in stiller Wahl als gewählt.
Die Wahlvorschläge sind bis Freitag, 24. Oktober 2025, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Wir hoffen auf eine aktive Teilnahme am Erstellen von Wahlvorschlägen.
Walliswil b. Wangen, Oktober 2025
Gemeinderat Walliswil b. Wangen