Winteler

Aktuelles/Termine

Aktuelles

Gemäss Art. 62 - 64 der kantonalen Notariatsverordnung dürfen die bernischen Gemeinden KEINE Unterschriften beglaubigen. 

Im Kanton Bern muss die Echtheit einer Unterschrift von Privaten oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original durch eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar beglaubigt werden. 

Die kantonale Verordnung über die Beglaubigungen von Unterschriften regelt die Beglaubigung der Unterschriften von Behörden und Amtspersonen von Kanton und Gemeinden. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Betreuungsgutscheine
für die familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Bern

Die Betreuungsgutscheine können ab Mitte Januar 2023 für die Periode 1. August 2023 - 31. Juli 2024 beantragt werden.

Nähere Informationen können dem Flyer für Eltern oder auf der Homepage der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern entnommen werden.

 

Hilfe für Flüchtende
Viele Menschen aus der Ukraine sind auf der Flucht und benötigen Hilfe. Der Kanton Bern hat für die Koordination von Hilfsangeboten folgende Website eingerichtet: 
https://www.asyl.sites.be.ch/de/start/integration/koordination-ukraine-hilfe.html

Auch die Flüchtlingshilfe stellt Informationen bereit und koordiniert Hilfsangebote:
https://www.fluechtlingshilfe.ch/aktiv-werden/fuer-ukrainische-gefluechtete/gastfamilien-fuer-ukrainische-gefluechtete/meldung-wohnraumangebot

 

Fragen zum Aufenthalt von Flüchtenden
Für Menschen aus der Ukraine hat der Bundesrat den Schutzstatus S aktiviert. Damit gilt ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz für ein Jahr (Verlängerung möglich). Der Status S ermöglicht auch den Familiennachzug und entspricht weitgehend der EU-Lösung. Der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Schule ist gewährleistet. Zudem dürfen Personen mit dem Schutzstatus S bewilligungsfrei reisen. 

Jede schutzsuchende Person meldet sich idealerweise direkt in einem der Bundesasylzentren BAZ. Dort wird jedes Gesuch individuell geprüft. Diese Überprüfung dauert max. 1-3 Tage. Danach wird die Person einem Kanton zugewiesen. Und dieser entscheidet, ob er sie selbst unterbringt oder – in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH – eine Unterbringung bei Privaten organisiert.

Weitere Informationen:
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/aktuell/ukraine-krieg.html

Falls es in Walliswil bei Wangen Personen gibt, welche Ukrainisch sprechen und die Gemeindebehörden bei Übersetzungen mit Flüchtlingen unterstützen können, danken wir für eine Mitteilung an die Gemeindeverwaltung (Tel. 032 631 18 24).

Damit die Gemeinde einen Überblick über die Situation in Walliswil bei Wangen hat, danken wir allen Privatpersonen, welche Flüchtlinge bei sich aufgenommen haben, für eine Mitteilung an die Gemeindeverwaltung.

 

Für den Fall, dass die Gemeinde Walliswil bei Wangen von einer Katastrophe oder Notlage betroffen ist, erhalten Sie am Notfalltreffpunkt wichtige Informationen zur Situation vor Ort. Benötigen Sie Hilfe oder können Sie selbst Hilfe anbieten, so dient der Notfalltreffpunkt als Drehscheibe.

Bei Katastrophen und Notlagen, wie beispielsweise einem Erdbeben, einem schweren Unwetter oder einem länger dauernden Stromausfall, ist es möglich, dass die Telekommunikationsinfrastruktur (Festnetztelefon, Mobilnetz, Internet etc.) ausfällt. Um die Kommunikation zur Bevölkerung aufrecht zu halten, ist im Kanton Bern ein flächendeckendes Netz an Notfalltreffpunkten (NTP) vorhanden. Der Bevölkerung soll an diesen Orten Informationen und Hilfe angeboten werden.

Notfalltreffpunkte sind nicht zu verwechseln mit öffentlichen Schutzräumen, wo die Menschen Zuflucht finden und sie werden auch nicht bei jedem grösseren Ereignisfall in Betrieb genommen. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein. Die Behörden kommunizieren den Betrieb von Notfalltreffpunkten immer über Radio und Alertswiss. Es ist beispielsweise möglich, dass es bei gewissen Ereignissen nicht ratsam ist, sich im Freien aufzuhalten, was zum Aufsuchen eines Notfalltreffpunktes notwendig ist.

Gemeinsamer Notfalltreffpunkt in Wangen an der Aare
Die Gemeindeverwaltungen der Gemeinden Wangen a.A., Wangenried und Walliswil bei Wangen betreiben bei Bedarf den Notfalltreffpunkt an folgendem Standort:

Salzhaus, Weihergasse 10, 3380 Wangen an der Aare

 

Einwohnergemeinde Walliswil bei Wangen
Gemeinderat

Mitteilung vom
20.06.2019

Die Gemeinde Walliswil bei Wangen ist nun öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.

Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

Der neue Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z. B. Bauzonen). Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral offiziell und zuverlässig dargestellt. Ziel ist es, bis 2019 ein schweizweites amtliches Informationssystem zu erstellen. Der ÖREB-Kataster ergänzt das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält.

Seit anfangs 2016 können 11 der 18 Themen des ÖREB-Katasters in allen Gemeinden des Kantons Bern eingesehen werden. Für die Einführung der gemeindespezifischen Themen (z. B. Raumplanung, Waldgrenzen, etc.) wurde ein etappiertes Vorgehen gewählt.

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre sowie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.

Termin/Veranstaltung

September

27.09.2023 - Kehrichtabfuhr
Termin
27.09.2023
28.09.2023 - Grüngutabfuhr
Termin
28.09.2023

Oktober

11.10.2023 - Kehrichtabfuhr
Termin
11.10.2023
12.10.2023 - Grüngutabfuhr
Termin
12.10.2023
21.10.2023 - Häckseldienst
Termin
21.10.2023
Veranstalter
Werk- und Umweltkommission
Termin
22.10.2023
25.10.2023 - Kehrichtabfuhr
Termin
25.10.2023
26.10.2023 - Grüngutabfuhr
Termin
26.10.2023

November

08.11.2023 - Kehrichtabfuhr
Termin
08.11.2023
09.11.2023 - Grüngutabfuhr
Termin
09.11.2023

Gemeindeverwaltung

Walliswil bei Wangen
Schulhausstrasse 4
3377 Walliswil b. Wangen

Telefon: 032 631 18 24

verwaltung@walliswil.ch

Öffnungszeiten

Montag
09.30 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.30 - 11.30 Uhr
15.00 - 17.30 Uhr

Information

Ausserhalb der Öffnungszeiten sind wir nach Absprache für Sie da.
Bei Abwesenheiten nehmen wir Ihre Nachricht auf dem Telefonbeantworter entgegen und rufen Sie rasch möglichst zurück.