Winteler

Bau

Baubewilligungspflicht

Eine Baubewilligung ist grundsätzlich immer erforderlich für

  • Gebäude und Gebäudeteile
  • andere bauliche Anlagen wie Tankanlagen, Türme, Kamine, Antennen, Parabolantennen ab 0.8 m3
  • feste Einfriedungen, Stützmauern, äussere Kellereingänge
  • Abstellplätze für Autos, Boote und Wohnwagen
  • Strassen, Erschliessung
  • Lagerplätze
  • Terrainveränderungen von mehr als 1.2 m Höhe
  • äussere Umgestaltung wie Fassadenänderungen, Änderung der Dachform etc.
  • Änderung der Zweckbestimmungen (Nutzungsänderung)
  • Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen

Baubewilligungsfreie Bauvorhaben

  • Anlagen der Garten- und Aussenraumgestaltung (Brunnen, Treppen, Gartenwege etc.), Sichtschutzwände bis 2 m Höhe, unbeheizte Schwimmbecken bis 15 m2 Fläche, unbewohnte und unbeheizte Kleinbauten bis 10 m2 und bis höchstens 2.50 m hoch
  • Gehege und kleine Ställe für einzelne Kleintiere
  • Zäune , Stützmauern bis 1.2 m Höhe
  • Feuerstellen und Gartencheminées
  • Änderungen im Innern eines Gebäudes (sofern keine Nutzungsänderung oder eine andere baubewilligungspflichtige Änderung damit verbunden ist)
  • bis zu 2 höchstens 0.8m2 grosse Dachflächenfenster pro Hauptdachfläche
  • kleine Nebenanlagen wie mindestens auf zwei Seiten offene, ungedeckte Gartensitzplätze, Pergolen, Sandkästen, Fahrradunterstände, Werkzeugtruhen
  • Fahrnisbauten wie Festhütten, Partyzelte etc. und die vorübergehende Lagerung von Material bis 3 Monate
  • Einrichtungen zur Wärmegewinnung (z.B. Solarzellen)

Bitte beachten
Auch baubewilligungsfreie Bauvorhaben müssen den Vorschriften entsprechen. Insbesondere machen wir auf die Abstände zu Nachbarparzellen und Strassenrändern aufmerksam. Baupolizeiliche Massnahmen können auch aus Gründen der Sicherheit, Gesundheit oder des Ortsbildschutzes erforderlich sein.

Im Kanton Bern sind seit März 2022 Baueingaben und Voranfragen digitial über die Plattform eBau einzureichen. Alle elektronisch eingereichten Baugesuchsunterlagen sind zusätzlich 2-fach in Papier mit den nötigen Unterschriften bei der Gemeindeverwaltung Walliswil bei Wangen einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. 

Die Baubewilligungsbehörde eröffnet den Gesuchstellenden den unterschriebenen Bauentscheid mit einem unterzeichneten Plansatz per Post. Die Archivierung von Papierdossiers erfolgt weiterhin in Papierform.

Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung

Walliswil bei Wangen
Schulhausstrasse 4
3377 Walliswil b. Wangen

Telefon: 032 631 18 24

verwaltung@walliswil.ch

Öffnungszeiten

Montag
09.30 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.30 - 11.30 Uhr
15.00 - 17.30 Uhr

Information

Ausserhalb der Öffnungszeiten sind wir nach Absprache für Sie da.
Bei Abwesenheiten nehmen wir Ihre Nachricht auf dem Telefonbeantworter entgegen und rufen Sie rasch möglichst zurück.