Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 16. Juni 2025
20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Walliswil
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2024
Beratung und Genehmigung
2. Dorfstrasse; Sanierung Wasserleitung - Kreditabrechnung
Kenntnisnahme
3. Wasserleitung Dorfstrasse
Genehmigung Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 280‘000.00
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 - 3 liegen in der Gemeindeverwaltung während der Bürozeiten (Montag und Donnerstag) zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen a/A Beschwerde geführt werden. Zuständigkeits- und Verfahrensfehler sind an der Versammlung sofort zu rügen.
Die Versammlung ist öffentlich. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Walliswil b.Wangen sind freundlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und –bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde niedergelassen sind.
Protokoll der Gemeindeversammlung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt anschliessend das Protokoll (Art. 70 des Organisationsreglements).
Der Gemeinderat