Mitteilung vom
19. Juli 2022
Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald erlassen:
Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt. Als Waldesnähe gilt ein Abstand von 50 Metern.
Weitere Informationen unter:Â www.be.ch/waldbrandgefahr